Was sind Wahlpflichtfächer?

Die gesamte Wochenstundenanzahl in der Oberstufe beträgt in jedem Zweig 130. Ein Teil davon ist in Form von Wahlpflichtfächern in einem gewissen Ausmaß frei nach Interessen und Begabungen wählbar. Das Ausmaß ist vom besuchten Schulzweig abhängig und umfasst für das Gymnasium 6 Wochenstunden.

Diese Stunden können unter Beachtung von einigen wenigen Regeln, die weiter unten besprochen werden, auf die 6.-8. Klasse verteilt werden.

Bedeutung der Wahlpflichtfächer für die Reifeprüfung:

Auf Grund der geänderten Bestimmungen für die abschließende Prüfung (= Reifeprüfung) ab dem Schuljahr 2014/15 kommt auch den Wahlpflichtfächern eine andere Bedeutung im Hinblick auf die Matura zu.

Ab dem Reifeprüfungshaupttermin im Jahr 2015 gelten folgende Richtlinien:

  • Mindestens 4-stündige Wahlpflichtfächer sind eigenständig maturabel
  • 2 bzw. 4-stündige Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht
  • Der sechsstündige „ergänzende“ WPG „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen

Wahlpflichtfächer und Pflichtfächer

  • Wahlpflichtfächer haben denselben „Rang" wie alle anderen Pflichtfächer. Sie müssen regelmäßig besucht werden
  • Kann die Leistung auf Grund von häufigen Fehlstunden nicht beurteilt werden, muss im Herbst eine Nachtragsprüfung abgelegt werden.
  • Man kann in Wahlpflichtfächern auch negativ abgeschlossen werden, was eventuell eine Wiederholungsprüfung zur Folge hat. Aufsteigen mit einem Nicht genügend kann nur genehmigt werden, wenn das negative Wahlpflichtfach im nächsten Schuljahr auch gewählt wurde.
  • Wahlpflichtfächer sind kein „Nachhilfeangebot". Für sie gibt es einen eigenen Lehrplan.
  • Wahlpflichtfächer sind immer 2 - stündig und werden auch als Doppelstunden abgehalten. Es gibt keine Schularbeiten.

Zusätzliche bzw. vertiefende Wahlpflichtfächer

aa) Zusätzliche Wahlpflichtfächer (Pflichtfach wird nicht besucht):

Französisch, Griechisch, Italienisch, Spanisch: 3 - jährig in der 6.-8. Klasse, je 2 Stunden (F/GR nur wenn nicht als Pflichtfach gewählt)

Informatik: 2 oder 3 - jährig in der 6.-8. Klasse, je 2 Stunden (siehe oben: RP und WPF)

Musik: 2 - jährig in der 7. und 8. Klasse, je 2 Stunden (nur wenn Bildnerische Erziehung als alternatives Pflichtfach gewählt wurde)

Kunst und Gestaltung: 2 - jährig in der 7. und 8. Klasse, je 2 Stunden (nur wenn Musik als alternatives Pflichtfach gewählt wurde)

Darstellende Geometrie: 2 - jährig in der 7. und 8. Klasse, je 2 Stunden

Man kann in den Zusätzlichen Wahlpflichtfächern nicht zur Matura antreten. Ausnahmen: Darstellende Geometrie, Informatik (5. Klasse Pflichtfach), Lebende Fremdsprache (wenn zusätzlich als Freigegenstand besucht = überbucht) Musikerziehung und Bildnerische Erziehung (wurde dann die gesamte Oberstufe hindurch besucht).

bb) Vertiefende Wahlpflichtfächer (2 -jährig, als Ergänzung zu Pflichtfächern):

Beginnend mit der 6. Klasse ist die Wahl nur für zwei Stufen (6. und 7. oder 6. und 8. Klasse) zulässig.

Beginnend mit der 7. Klasse ist die Wahl nur für 7. und 8. Klasse zulässig.

Für die 7. Klasse bzw. für die 8. Klasse alleine ist die Wahl nur dann zulässig, wenn damit die Summe der zu wählenden Wochenstunden erfüllt wird. (Auffüllregel, Ausnahme zur Zweijährigkeit):

Überbuchung von Wahlpflichtfächern (im Hinblick auf die Reifeprüfung) :

Eine Überschreitung der Mindeststundenzahl für die 6. bis 8. Klasse nennt man „Überbuchung". Eine Überbuchung ist möglich. Die zusätzlichen Stunden gelten als Besuch eines Freigegenstandes und berechtigen auch zur Ablegung einer vertiefenden Schwerpunktprüfung bei der Reifeprüfung. Dies ist besonders den Schülerinnen und Schülern zu empfehlen, die ein 3-jähriges, nicht maturafähiges Wahlpflichtfach besuchen.

Informationen und Anmeldung für das nächste Schuljahr

Im Wintersemester: Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen, Ausgabe der Anmeldeformulare im Rahmen der Informationsstunden in den Klassen.

In der vom Klassenvorstand vorgeschriebenen Abgabefrist: Abgabe der von den Schülerinnen bzw. Schülern und den Eltern unterschriebenen Anmeldeformulare an den Klassenvorstand (Beginn des 2. Semesters).

Im Februar: ggf. Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler, wenn Kurse am G19 nicht zustande kommen, wodurch daher eine andere Wahl getroffen oder eine andere Schule besucht werden muss.