Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich.

Den Schulgemeinschaftsausschuss bilden

  • die Direktorin
  • drei Vertreter*innen der Erziehungsberechtigten
  • drei Vertreter*innen der Schüler*innen
  • drei Vertreter*innen der Lehrer*innen

Jedes Ausschussmitglied außer der Schulleitung hat eine Stimme. Die meisten Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen an der Hausordnung) wird eine so genannte doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt, das bedeutet, dass in jeder der drei Kurien eine Zweidrittel-Mehrheit zustimmen muss.

Der SGA hat eine Reihe von Kompetenzen inne, u.a. die Entscheidung über mehrtätige Schulveranstaltungen, die Durchführung von Elternsprechtagen, die Regelung über schulautonome Tage etc. Darüber hinaus berät der Schulgemeinschaftsausschuss regelmäßig über Fragen des Schulalltages und der schulischen Weiterentwicklung.