Ab dem Schuljahr 2014/15 maturieren alle Schülerinnen und Schüler mit der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung, oft nur kurz als "Zentralmatura" bezeichnet. Die Schüler/innen der 8. Klassen sowie deren Eltern werden jeweils rechtzeitig und detailliert informiert. Hier nur ein kurzer Überblick:

Zulassung zur Reifeprüfung

Die erste Zulassung erfolgt von Amts wegen dh. “automatisch“ wenn das Zeugnis der 8. Klasse in allen Gegenständen eine positive Beurteilung aufweist (kein "nicht beurteilt", kein "Nicht genügend")

Steht im Zeugnis ein Nicht genügend, kann der Kandidat/die Kandidatin eine Wiederholungsprüfung im Zeitraum zwischen der Beurteilungskonferenz der 8. Klassen und den Klausurprüfungen ablegen, die er/sie selbst beantragen muss. Wird diese bestanden, steht einem Antritt zum Haupttermin nichts im Wege.

Bei zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis kann man im Herbst zu Wiederholungsprüfungen antreten und ggf. dann die Reifeprüfung beginnen, bei 3 oder mehr “Nicht genügend“ muss die 8. Klasse wiederholt werden.

Allgemeines

Die Reifeprüfung umfasst für alle Schülerinnen und Schüler drei voneinander unabhängige Teile

  • abschließende Arbeit, auch vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) genannt
  • 3 oder 4 Klausurprüfungen
  • 3 oder 2 mündliche Prüfungen

(Die Gesamtzahl aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen muss 6 betragen)

Die Wahl der Prüfungsgebiete für Klausur- und mündliche Prüfungen erfolgt Anfang Jänner des Maturajahres.

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

Die Themenfindung und Betreuerwahl erfolgt während des ersten Semesters der 7. Klasse, die Einreichung des Themas unmittelbar darauf. Ein Lehrer/eine Lehrerin soll nicht mehr als drei Arbeiten betreuen. Das Procedere zu Themenfindung und Betreuerwahl wird den Schüler/innen der 7. Klassen schriftlich (siehe auch unten) sowie mündlich mitgeteilt.

Die Arbeit ist keinem Unterrichtsgegenstand zugeordnet. Sie stellt sich einem Thema und geht einer Fragestellung nach. Die schriftliche Arbeit ist außerhalb der Unterrichtszeit eigenständig anzufertigen. Die verwendete Methode wird klar dargelegt, verwendete Quellen zitiert.  Während der Erstellung ist der Kandidat/die Kandidatin kontinuierlich vom Prüfer/von der Prüferin zu betreuen, wobei jedenfalls drei Besprechungen vorgeschrieben sind. Die VWA ist unter Anschluss eines Begleitprotokolls vom Kandidaten/von der Kandidatin in der ersten Woche des zweiten Semesters in zwei gedruckten Exemplaren sowie elektronisch abzugeben.

Etwa im März oder April finden die Präsentationen und Diskussionen der VWA statt. Jede/r Kandidat/in stellt vor der Kommission ihre Arbeit kurz vor, worauf eine kurze Diskussion folgt. Präsentation und Diskussion dürfen nicht länger als 15 Minuten dauern.

Die schriftliche Arbeit, ihre Präsentation und Diskussion werden von der Kommission mit einer Note beurteilt. Es gibt also keine eigene Beurteilung der schriftlichen Arbeit. Wird die VWA negativ beurteilt, kann man zwar im Haupttermin zu den anderen Prüfungen antreten, muss aber eine neue VWA mit neuer Themenstellung schreiben.

Beim Wiederholen der 8. Klasse kann eine positiv beurteilte VWA "mitgenommen" werden.

Schriftliche Klausuren

  • alle Kandidat/innen müssen in Deutsch, Mathematik sowie einer lebenden Fremdsprache, welche in der Oberstufe mit mind. 10 Wochenstunden (WSt) besucht wurde. Also Englisch oder Französich.
  • bei 4 Klausuren ist die 4. Klausur entweder eine weitere lebende Fremdsprache (siehe oben) oder Latein oder Griechisch oder Darstellende Geometrie (falls als Wahlpflichtgegenstand besucht).

Bei negativer Beurteilung schriftlicher Prüfungen kann der Kandidat/die Kandidatin auf seinen/ihren Antrag eine (nicht öffentliche) Kompensationsprüfung ablegen. Diese findet an einem eigenen Termin zwischen Klausurprüfungen und mündlichen Prüfungen statt und ihr Ergebnis zählt zur Klausurprüfung, nicht zur mündlichen Prüfung. Andernfalls können die negativen Klausurprüfungen bei einem nächsten Termin wiederholt werden, der Antritt zur mündlichen Prüfung bleibt davon unberührt.

Die Klausuren aus D, M, E, F, L, GR sind übrigens standardisiert, dh. werden zentral vorgegeben und nach einem vorgegebenen Benotungsschlüssel vom Prüfer/der Prüferin (das ist im Allgemeinen der Fachlehrer) beurteilt.

Termine für die Klausuren (Homepage des BMBF)

Mündliche Prüfungen

  • Die wählbaren Prüfungsgebiete entsprechen im Wesentlichen den Gegenständen (inclusive Wahlpflicht- und Freigegenständen), die in der Oberstufe unterrichtet werden.
    • "Religion" darf nur gewählt werden, wenn es in der ganzen Oberstufe besucht wurde oder wenn es in der 8. Klasse besucht wurde und über die davor liegenden Jahre Externistenprüfungen erfolgreich abgelegt wurden.
    • Ein Wahlpflicht oder Freigegenstand einer lebenden Fremdsprache darf nur gewählt werden, wenn es in der Oberstufe mit min. 6 WSt besucht wurde.
    • Sonstige (schulautonome) Wahlpflicht- oder Freigegenstände dürfen nur gewählt werden, wenn sie mit mind. 4 WSt bis mindest in die 7. Klasse besucht wurden. (z.B. 2 Stunden Freifach Biologie in der 6. Klasse ist also nicht wählbar)
  • Die Prüfungsgebiete sind so zu wählen, dass die Summe der Wochenstunden bei 2 mündlichen Prüfungen 10, bei 3 mündlichen Prüfungen 15 beträgt. Dabei kann aber ein Unterrichtsgegenstand um einen von der Schülerin besuchten Wahlpflichgegenstand ergänzt werden, wenn anders die Stundensumme nicht zu erreichen ist.
      • Beispiel: Psychologie/Philosophie und Chemie (zusammen 2 x 4 = 8 WSt) wären nicht ausreichend; Aber PP + Wahlpflichtfach PP, das zwei Jahre besucht wurde (4 + 4 = 8 WSt) sowie Chemie (4 WSt) wären ausreichend (zusammen 12 WSt)
  • Die gewählten Prüfungsgebiete müssen sich inhaltlich und fachlich unterscheiden. (z.B. Biologie als ein und Wahlpflichtfach Biologie als ein anderes Prüfungsgebiet ist nicht möglich)
  • Bis spätestens Ende November der 8. Klassen werden für alle Prüfungsgebiete die Themenbereiche kundgemacht, die bei der Reifeprüfung abzudecken sind.
  • Bei der Prüfung zieht die Kandidatin/der Kandidat blind zwei Themenbereiche aus dem fraglichen Fach, wählt davon einen aus und bekommt dazu eine Aufgabenstellung ausgehändigt. Es folgt die Vorbereitungszeit (mindestens 15 Minuten bei lebender Fremdsprache, sonst mind. 20 Minuten) und dann die Prüfung die nicht kürzer als zehn und nicht länger als 20 Minuten dauern darf. Die Kommission vergibt darauf die Note.