Der Wahlpflichtgegenstand bietet die Möglichkeit einer größeren Wahlfreiheit für LehrerInnen und SchülerInnen hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweise. Die Anforderungen gehen in mehrfacher Hinsicht über den Rahmen des Pflichtgegenstandes hinaus und sollen die sprachliche Kompetenz der SchülerInnen erweitern, wobei aber auch die Erarbeitung von Inhalten vorgesehen ist. Da einerseits die SchülerInneninteressen berücksichtigt werden sollen, andererseits die gruppenspezifische Situation erst bei Konstituierung der Arbeitsgruppe überschaubar ist, lässt sich ein verbindliches Jahresprogramm im voraus nicht erstellen.

Der Fachlehrplan empfiehlt, folgende Bereiche bei der Lehrstoffauswahl in Betracht zu ziehen:

  • aktuelles Zeitgeschehen
  • kulturelles Leben
  • Literatur
  • Naturwissenschaften und Technik
  • Wirtschaft (auch Elemente der Handelskorrespondenz)
  • Übersetzen (aus der und in die Fremdsprache, schriftlich und mündlich; mündliche Wiedergabe in der anderen Sprache)
  • kreatives Schreiben

Es ist sowohl gestattet, in einem Unterrichtsjahr lediglich einen Schwerpunkt zu setzen, als auch verschiedene Bereiche zu behandeln. Der Besuch kultureller Veranstaltungen (Theateraufführungen, Filme, etc.) soll das Programm erweitern.