Liebe Schüler*innen! Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte!
aktualisiert am 2. Mai 2023, ekh
Wie vom BMBWF und den Medien bekannt gegeben wurde, gelten derzeit für Schulen im Wesentlichen die allgemein gültigen Regeln.
Die Maskepflicht wurde aufgehoben, freiwillig kann jedoch bei Bedarf eine FFP2-Maske getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass derzeit die Meldepflicht von positiv getesteten Personen weiterhin gilt und daher die Schule informiert werden muss.
Über PCR-positiv getestete Schüler*innen einer Klasse werden Sie weiterhin informiert, bitte beachten sie in diesem Fall auch die Information für Kontaktpersonen.
Lt. COVID-19-Schulverordnung, gültig ab 1.5.2023 gilt das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund einer Verkehrsbeschränkung, die das Betreten der Schule untersagt, als gerechtfertigtes Fernbleiben im Sinne der §§ 45 Abs. 2 SchUG sowie § 9 Abs. 2 und 3 des Schulpflichtgesetzes 1985.
Für allenfalls notwendige Antigentests in der Schule gilt die Einverständniserklärung für das Schuljahr 2022/23, die unterschrieben beim / bei der KV abgegeben wurden.
Achtet auf euch und die anderen! Sobald es neue Informationen gibt, werdet ihr / werden Sie informiert.
KEEP DISTANCE! STAY HEALTHY!
Ein großes DANKE allen für die Unterstützung!