Zulassungsbedingungen
- Beurteilung in allen Gegenständen im Jahreszeugnis der achten Klasse
- maximal ein Nicht genügend.
Im Falle eines Nicht genügend muss der Kandidat/die Kandidatin in diesem Gegenstand eine Jahresprüfung im Rahmen der Reifeprüfung ablegen.
Allgemeines
Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien
Insgesamt müssen immer sieben Teilprüfungen (Vorprüfung (= Fachbereichsarbeit), Klausuren, mündliche Prüfungen) abgelegt werden mit mindestens vier Prüfungsgebieten:
- Fachbereichsarbeit, 3 Klausuren, 3 mündliche Prüfungen oder
- 3 Klausuren, 4 mündliche Prüfungen oder
- 4 Klausuren, 3 mündliche Prüfungen
Achtung: Alle KandidatInnen müssen eine lebende Fremdsprache zur schriftlichen oder mündlichen Reifeprüfung wählen.
Achtung: Die Regel, dass mindestens vier Prüfungsgebiete in der Reifeprüfung enthalten sein müssen, macht folgende Wahl ungültig: Fachbereichsarbeit: Deutsch; Klausuren: Deutsch, Englisch, Mathematik; mündliche Prüfungen: Deutsch, Englisch, Mathematik. Diese Kombination enthält nur drei Prüfungsgebiete.
Fachbereichsarbeit
Anmeldung in der zweiten Schulwoche der letzten Schulstufe schriftlich bei der Schulleiterin. Die Aufgabenstellung ist einvernehmlich durch den zuständigen Prüfer/die zuständige Prüferin, den KandidatInnen und den Landesschulinspektor innerhalb der ersten 6 Wochen festzulegen. Jeder Lehrer/jede Lehrerin darf für höchstens 5 FBA Prüfer/in sein.
Das Thema kann aus dem Stoffbereich eines oder zweier Gegenstände der letzten Schulstufe sein. Bei einer fächerübergreifenden Themenstellung ist die FBA einem Gegenstand zuzuordnen. Wird die FBA in einem Wahlpflichtgegenstand geschrieben, muss der entsprechende Pflichtgegenstand als mündliche Teilprüfung gewählt werden. Betrifft die FBA eine lebende Fremdsprache, so ist sie in dieser zu verfassen. Der Gegenstand, in dem die FBA geschrieben wurde, muss als eine der drei Prüfungen gewählt werden.
Während der Erstellung ist der Kandidat/die Kandidatin kontinuierlich vom Prüfer/von der Prüferin zu betreuen. Die FBA ist unter Anschluss eines Begleitprotokolls vom Kandidaten/von der Kandidatin in der ersten Woche des zweiten Semesters dem Prüfer/der Prüferin auszuhändigen. Die Korrektur hat unverzüglich zu erfolgen.
Schriftliche Klausuren
- Dauer: 4 Stunden (=240 Minuten): L, GR, M ;5 Stunden (=300 Minuten): D, leb. FS, DG
- alle KandidatInnen müssen in Deutsch und Mathematik zur schriftlichen Reifeprüfung antreten
- bei 3 oder mehr Klausuren ist das 3. Fach eine Fremdsprache
- bei 4 Klausuren ist das 4. Fach entweder eine zweite Fremdsprache oder Darstellende Geometrie (falls als Wahlpflichtgegenstand besucht).
- Bei negativer Beurteilung schriftlicher Prüfungen gilt: sind höchstens zwei schriftliche Arbeiten negativ beurteilt, so kann der Kandidat/die Kandidatin die Reifeprüfung im selben Termin fortsetzen. Wurde ein negativ beurteiltes Klausurfach nicht als mündliches Prüfungsfach gewählt, so hat der Kandidat/die Kandidatin einen so genannten „Zusatz“ – dieser besteht aus einer mündlichen Prüfung im Rahmen der Reifeprüfung (drei Kernfragen, von denen zwei zu wählen sind). Sind drei oder mehr schriftliche Arbeiten negativ beurteilt worden, so hat der Kandidat/die Kandidatin die Reifeprüfung nicht bestanden und kann sie frühestens im nächsten Termin wiederholen.
Mündliche Prüfungen
- Jeder Gegenstand muss zumindest bis einschließlich zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein,
- eine der mündlichen Prüfungen muss als Schwerpunktprüfung gewählt werden:
- bei Fachbereichsarbeiten wird das mündliche Prüfungsfach, in dem die Fachbereichsarbeit geschrieben wurde, zusätzlich zum Kernstoff um eine Umfeldfrage der Fachbereichsarbeit erweitert; die Spezialfrage entfällt,
- bei fächerübergreifender Schwerpunktprüfung werden zwei Fächer durch eine Schwerpunktfrage verbunden (nur in sinnvollen Fächerkombinationen),
- bei vertiefender Schwerpunktfrage wird das Prüfungsfach durch das dazugehörige (vertiefende) Wahlpflichtfach erweitert. Wurde ein zweijähriges WPF von zwei verschiedenen LehrerInnen unterrichtet so wird derjenige Lehrer/diejenige Lehrerin zum Prüfer/zur Prüferin bei der Reifeprüfung, der/die das WPF zuletzt unterrichtet hat,
- bei ergänzender Schwerpunktfrage wird das Prüfungsfach durch eine Schwerpunktfrage aus dem Bereich Informatik oder der Ersten oder Zweiten lebenden Fremdsprache erweitert
- es muss zumindest ein Fach gewählt werden, das nicht eine Fremdsprache ist,
- es muss zumindest eine Fremdsprache gewählt werden. Wenn bei der Klausur keine lebende Fremdsprache gewählt wurde, muss eine solche bei der mündlichen Prüfung gewählt werden,
- Dauer der mündlichen Prüfungen: bei Prüfungen ohne Schwerpunkt 5 bis 15 Minuten (Mindestvorbereitungszeit 20 Minuten, bei Schwerpunktprüfungen 15 bis 25 Minuten (Mindestvorbereitungszeit 30 Minuten),
- für die positive Beurteilung einer mündlichen Teilprüfung ist eine zumindest ausreichende Beantwortung jeder einzelnen Prüfungsfrage in den wesentlichen Teilen erforderlich
- die mündlichen Reifeprüfungsfächer sind in Gruppen eingeteilt:
- Gruppe A: die humanistischen Fächer Religion, Deutsch, Geschichte, Bildnerische Erziehung, Musikerziehung, Psychologie und Philosophie
- Gruppe B: die Fremdsprachen (aber nicht die dreijährigen «zusätzlichen Wahlpflichtgegenstände»: Italienisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Latein, etc.)
- Gruppe C: die naturwissenschaftlichen Fächer Geographie, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik
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